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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Leistungen von Akar Ghostwriter, Stand 08.01.2017

 

Akar Ghostwriter, Herforder Str. 436, 33609 Bielefeld, +4915164045987, info@akar-ghostwriter.de

 

 

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Akar Ghostwriter.  

Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

 

2. Vertragsgegenstand

2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.

 

2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt Akar Ghostwriter selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.

 

2.3 Es steht Akar Ghostwriter frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

 

3. Zustandekommen des Vertrages

 

3.1 Das Vertragsverhältnis für die Werke kommt durch die Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch den Auftragnehmer zustande. Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages (Angebot) zwei Wochen gebunden.

 

3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag beschrieben.

 

4. Vertragsdauer und Kündigung

 

4.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.

 

4.2 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt bspw. vor, wenn der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet, weil der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

 

4.3 Der Auftraggeber bekommt das Originalmanuskript erst, wenn er die Rechnung vollständig beglichen hat.

 

5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner

 

5.1 Die von Akar Ghostwriter zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.

 

5.2 Akar Ghostwriter wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung der wissenschaftlichen Arbeit vereinbaren.

 

5.3 Ist Akar Ghostwriter die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

 

5.4 Akar Ghostwriter stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal.

 

Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

 

5.5 Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht.

 

Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

5.6 Die wissenschaftlichen Arbeiten von Akar Ghostwriter dienen dem Kunden lediglich als Hilfe eigene Arbeiten zu erstellen. Es ist unseren Kunden untersagt, unsere Arbeiten als die eigenen auszugeben. Arbeiten abzugeben, die von uns erstellt wurden, ist verboten und kann zur Exmatrikulation führen. Gibt man zusätzlich eine eidesstattliche Erklärung ab, macht man sich wegen Betrugs strafbar.

 

6. Preise und Zahlungsbedingungen

 

6.1 Die Arbeiten werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis nach Beendigung oder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit- und Materialbasis innerhalb 10 Tagen fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.

 

6.2 Angegebene Schätzpreise für Werke auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.

 

6.3 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 10 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 8 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.

 

7. Haftung

 

7.1 Akar Ghostwriter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet Akar Ghostwriter in demselben Umfang.

 

7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

 

8. Gerichtsstand

Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.

 

Bielefeld, 08.01.2017

Akar Ghostwriter

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